Elektroauto Prämie 2026: E-Auto Leasing wird wieder günstiger!
19. Januar 2026
Elektroauto-Förderung ab 2026: Jetzt informiert entscheiden mit der ADAC Fahrzeugwelt
Die Bundesregierung hat die Details zum neuen E-Auto-Förderprogramm beschlossen. Privatpersonen können für die Neuanschaffung oder das Leasing eines Elektroautos oder bestimmter Plug-in-Hybride einen staatlichen Zuschuss zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten. Die Förderung ist sozial gestaffelt, richtet sich nach Einkommen und Familiengröße und gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Auf dieser Seite erfahren Sie übersichtlich und verständlich:
wer anspruchsberechtigt ist,
welche Fahrzeuge gefördert werden,
wie hoch die Prämie ausfallen kann
und wie Sie die Förderung beim Leasing über die ADAC Fahrzeugwelt optimal nutzen.
Förderdetails kompakt erklärt
Das neue Förderprogramm des Bundesumweltministeriums unterstützt private Haushalte beim Kauf oder Leasing von Neuwagen. Ziel ist es, insbesondere Haushalten mit mittlerem und niedrigerem Einkommen den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern.
Wer kann die Förderung erhalten?
Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind (bis max. 90.000 Euro)
Maßgeblich ist der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide (max. drei Jahre alt)
Die Förderung gilt auch für eheähnliche Gemeinschaften. Dabei werden die Einkommen beider Partner addiert.
Höhe der Elektroauto-Prämie 2026
Die Förderung setzt sich aus einer Basisförderung, einer sozialen Staffelung und einem Kinderbonus zusammen.
Basisförderung
Reines Elektroauto (BEV): 3.000 Euro
Plug-in-Hybrid oder Range-Extender: 1.500 Euro
Zusätzliche Zuschläge
+1.000 Euro bei Haushaltseinkommen bis 60.000 Euro
+1.000 Euro zusätzlich bei Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro
+500 Euro pro Kind (max. 1.000 Euro)
Je nach Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugart ergibt sich eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro – auch beim Leasing.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW und Wohnmobile bis 3,5 t), die erstmals in Deutschland zugelassen werden:
Förderfähig sind:
Reine batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender, sofern
CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km (Typgenehmigungswert) oder
elektrische Reichweite ≥ 80 km
Die Förderung erfolgt unabhängig vom Listenpreis.
Hinweis: Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gilt diese Regelung zunächst bis 30. Juni 2027. Danach wird eine Anpassung der Förderkriterien geprüft.
Prämie ab Mai 2026 beantragen – rückwirkend ab Januar
Förderfähig sind Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Die Antragstellung ist rückwirkend möglich.
Antragsstart: voraussichtlich Mai 2026
Antragsfrist: spätestens 12 Monate nach Zulassung
Entscheidend: Datum der Zulassung, nicht der Kauf- oder Bestellzeitpunkt
So funktioniert die Antragstellung
Die Förderung wird über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt.
Fahrzeug zulassen (ab 01.01.2026)
Online-Antrag beim BAFA stellen (ab Mai 2026)
Unterlagen digital einreichen, u. a.:
- Kauf- oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung
- Zwei aktuelle Steuerbescheide
Auszahlung der Prämie nach Prüfung
Die Beantragung erfolgt einstufig nach der Zulassung.
Gute Neuigkeiten: In der ADAC Fahrzeugwelt haben wir schon jetzt eine große Auswahl günstiger E-Autos und Plug-In Hybride!
Leasing: Förderung mit sozialer Staffelung
Die E-Auto-Prämie gilt uneingeschränkt auch für Leasingfahrzeuge.
Für das Leasing gelten dieselben Förderhöhen und Einkommensgrenzen wie beim Kauf.
Wichtig:
Antragsteller ist der Leasingnehmer
Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen sein
Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung
Nutzen Sie die Prämie zu Ihrem Vorteil!
Durch die neue Prämie eröffnen sich Ihnen Möglichkeiten die Prämie zu Ihren Vorteil zu nutzen. Zum einem bietet sich die Prämie für eine höhere Anzahlung an. Beispiel: Vier- statt Eintausend Euro Anzahlung machen einen deutlichen Unterschied für die Monatliche Rate und erleichtern die Entscheidung für das Elektrofahrzeug Ihrer Wahl.
Tipp der ADAC Fahrzeugwelt: Testen Sie schon jetzt bei unseren Angeboten, wie sich die Rate ändert, wenn Sie selbst eine Anzahlung bis zu 6.000 € wählen!
Ihre Vorteile mit der ADAC Fahrzeugwelt
Die ADAC Fahrzeugwelt bietet Ihnen nicht nur eine breite Auswahl an potenziell förderfähigen Elektrofahrzeugen, sondern unterstützt Sie auch aktiv beim Umstieg auf nachhaltige Mobilität. Als ADAC Mitglied profitieren Sie von exklusiven Leasing- und Finanzierungsangeboten. Darüber hinaus finden Sie bei uns eine praktische Übersicht aller Modelle, die unter die neue Preisgrenze fallen – inklusive attraktiver Sonderaktionen für Mitglieder. So wird der Wechsel zum E-Auto nicht nur einfacher, sondern auch besonders günstig.
Auf dieser Seite halten wir Sie auf dem Laufenden, wenn es um förderfähige Leasing Angebote geht. Alle weiteren Informationen rund um die geplante Förderung und weitere Maßnahmen erhalten Sie hier.
Hinweis zu gebrauchten Elektroautos
Die neue Elektroauto-Prämie gilt nicht für gebrauchte Fahrzeuge.
Wer dennoch über einen Gebrauchtkauf nachdenkt, sollte insbesondere den Zustand der Batterie prüfen.
Der ADAC Batteriecheck schafft hier Transparenz: Mit einem herstellerunabhängigen Testgerät unseres Partners Aviloo lässt sich der Gesundheitszustand des Akkus objektiv ermitteln. Das Ergebnis: ein zertifiziertes Batteriezertifikat, das sowohl Käufern als auch Verkäufern Sicherheit gibt.
Mehr erfahren: ADAC Batteriecheck Elektroauto – So kann man den Akku testen
Transparenz-Hinweis
Diese Seite basiert auf den veröffentlichten Informationen des Bundesumweltministeriums (Stand: 19.01.2026). Maßgeblich sind stets die offiziellen Förderrichtlinien und Angaben des BAFA.
Entdecken Sie schon jetzt günstige E-Auto Angebote für Mitglieder:
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Förderfähig sind Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.
Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich und erfolgt rückwirkend nach der Zulassung.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein förderfähiges Elektroauto oder einen förderfähigen Plug-in-Hybrid neu kaufen oder leasen und das Fahrzeug auf sich selbst zulassen.
Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 80.000 Euro.
Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro je Kind (maximal auf 90.000 Euro).
Auch Paare ohne Trauschein sowie eheähnliche Gemeinschaften sind antragsberechtigt. In diesen Fällen werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet.
Je nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße beträgt die Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro:
Reines Elektroauto (BEV): bis zu 6.000 €
Plug-in-Hybrid oder Range-Extender: bis zu 4.500 €
Maßgeblich sind das zu versteuernde Haushaltseinkommen und die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.
Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1:
Reine Elektroautos (BEV)
Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender, wenn
CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
elektrische Reichweite ≥ 80 km
Die Förderung ist unabhängig vom Listenpreis.
Ja. Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate gehalten bzw. geleast werden.
Diese Mindesthaltedauer gilt für Kauf und Leasing gleichermaßen.
Die Auszahlung erfolgt nach der Zulassung und nach Prüfung des Antrags durch das BAFA.
Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach Zulassung gestellt werden.
Ja. Viele Leasingnehmer nutzen die Förderung als Leasingsonderzahlung, um die monatliche Rate zu senken.
Alternativ kann die Förderung auch nachträglich ausgezahlt werden – unabhängig davon, ob eine Anzahlung vereinbart wurde.
Ja. Wie schon bei früheren Förderprogrammen gilt die Förderung auch für Leasingfahrzeuge.
Vorausgesetzt, dass Leasing Angebote auch von der Prämie betroffen sein werden: Ja, selbstverständlich. Über die ADAC Fahrzeugwelt finden Sie zahlreiche förderfähige Elektroauto Modelle, die unter der Preisgrenze liegen. Unsere Leasingangebote sind bereits rechtssicher geprüft und sollten mit der BAFA-Prämie kombiniert werden können.
Wichtig sind insbesondere:
Laufzeit von mindestens 36 Monaten
Zulassung auf den Leasingnehmer
Erstzulassung nach dem 01. Januar 2026
Realistische Kalkulation der Gesamtkosten (Versicherung, Strom, Wartung)
Nein. Die neue Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge.
Für Gebrauchtwagen gibt es keine staatliche Prämie.
Nein. Nach aktuellem Planstand sind nur Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 förderfähig. Pickups und Nutzfahrzeuge gehören der Klasse N1 an.
Die Seite der ADAC Fahrzeugwelt wird laufend aktualisiert. Maßgeblich sind immer die offiziellen Förderrichtlinien des BAFA und die Informationen des Bundesumweltministeriums.




