So ändern Sie das Kennzeichen Ihrer digitalen Vignette Schweiz
Wer beim Kauf der digitalen Jahresvignette für die Schweiz ein falsches Kennzeichen angegeben hat, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich korrigieren. In der Schweiz wird das Kennzeichen offiziell als Kontrollschild bezeichnet.
Diese Anleitung erklärt die notwendigen Schritte und die geltenden Fristen für eine Korrektur.
Voraussetzungen für die Kennzeichenänderung
Die Korrektur erfolgt in beiden Fällen online über das Via Portal des BAZG. Die Fristen unterscheiden sich jedoch je nach Zulassungsland des Fahrzeugs:
| Fahrzeug-Zulassung | Änderung im Via Portal | Konditionen |
| Schweizer Kennzeichen | Jederzeit möglich | Einmalige Korrektur ohne Zeitlimit zulässig |
| Ausländische Kennzeichen | Nur innerhalb von 24 Stunden | Nach 24h ab Kauf wird die Funktion automatisch gesperrt. |
Schritt für Schritt Anleitung zur Kennzeichenkorrektur
Es gibt zwei Möglichkeiten, das Kennzeichen anzupassen - je nachdem, wie schnell reagiert wird und welcher Grund für die Änderung vorliegt.
Weg 1: Sofort-Korrektur über das Via Portal
Dieser Weg ist ideal für schnelle Fehlerkorrekturen (bei ausländischen Kennzeichen zwingend innerhalb von 24 Stunden):
Portal öffnen: Direkt den Bereich Via Portal Tickets aufrufen.
Import: Den Reiter "Importieren" wählen.
Identifikation: Die Referenznummer der Quittung eingeben, um den Kaufvorgang anzuzeigen.
Änderung: Die entsprechende Vignette auswählen und das Kennzeichen über die Bearbeitungsfunktion ("Kontrollschildänderungsantrag erstellen" oder Stiftsymbol) korrigieren.
Weg 2: Formeller Antrag bei Kennzeichenwechsel
Sollte die direkte Korrektur im Portal nicht mehr möglich sein (z.B. bei Umzug oder Verlust des Schildes nach Ablauf der 24-Stunden-Frist), kann ein offizieller Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Fahrzeug und Halter identisch bleiben.
Detaillierte Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie direkt beim BAZG:
BAZG: E-Vignette auf neues Kontrollschild übertragen.